Ihre Hochzeit. Abgesichert.
Eine Hochzeit bedeutet erhebliche finanzielle Investitionen. Unerwartete Ereignisse können alles gefährden — wir sichern Sie ab. Rücktrittsversicherung und Haftpflicht aus einer Hand.
Zwei Bausteine – ein Anbieter
Was schützt Sie bei Ihrer Hochzeit?
Eine Hochzeitsversicherung besteht aus zwei unabhängigen Bausteinen, die unterschiedliche Risiken abdecken. Je nach Situation kann einer oder beide Bausteine sinnvoll sein.
Hochzeitsrücktrittsversicherung
Absage oder Verschiebung
Schützt Ihre getätigten Investitionen, wenn die Hochzeit aufgrund eines versicherten Ereignisses abgesagt oder verschoben werden muss. Die Versicherung übernimmt die geschuldeten Stornokosten.
- Krankheit, Unfall oder Todesfall
- Schwangerschaft und Komplikationen
- Erheblicher Sachschaden (ab 2.500 €)
- Unerwartete gerichtliche Ladung
Hochzeitshaftpflicht
Schäden an anderen
Schützt Sie als Veranstalter, wenn Dritte (Gäste, Dienstleister oder der Vermieter) durch die Feier einen Schaden erleiden und Sie haftbar gemacht werden.
- Schäden an Location & Inventar
- Personenschäden durch Gäste
- Auf- und Abbauarbeiten
- Subunternehmer-Haftung inklusive
Aus der Praxis
Was kann bei Ihrer Hochzeit schiefgehen?
Unerwartete Ereignisse passieren — auch bei der sorgfältigsten Planung. Diese realen Szenarien zeigen, warum eine Hochzeitsversicherung sinnvoll ist und welcher Baustein jeweils greift.
Braut schwer erkrankt
Zwei Wochen vor der Hochzeit erkrankt die Braut schwer. Die Feier muss kurzfristig abgesagt werden. Location, Catering und DJ haben bereits alle Kosten in Rechnung gestellt.
Was greift
Die Rücktrittsversicherung übernimmt die geschuldeten Stornokosten. Das betrifft die Kosten für Location, Catering, Fotograf, Musik und weitere gebuchte Dienstleister.
Rücktrittsversicherung · 250 € SB
Location brennt ab
Drei Monate vor der Hochzeit wird die gebuchte Location durch einen Brand zerstört. Ein Ersatz ist kurzfristig nicht zu finden. Alle bereits getätigten Buchungen laufen auf Storno.
Was greift
Erheblicher Sachschaden am Eigentum (Fremdschaden an der Location) ist ein versichertes Ereignis. Die Stornokosten werden erstattet.
Rücktrittsversicherung · 250 € SB
Gast stolpert, Verletzung
Auf der Tanzfläche stolpert ein Gast über ein locker liegendes Kabel. Er verletzt sich am Knie und fordert Schadensersatz sowie Schmerzengeld.
Was greift
Die Hochzeitshaftpflicht übernimmt Arztkosten, Schmerzengeld und Rechtskosten. Sie als Gastgeber müssen nichts aus eigener Tasche zahlen.
Haftpflicht · kein Selbstbehalt
DJ beschädigt Parkett
Der DJ-Aufbau zerkratzt beim Auf- und Abbau den hochwertigen Parkettboden der Location. Der Vermieter fordert 3.800 € Schadensersatz.
Was greift
Schäden an der angemieteten Location (sog. Mietsachschäden) sind in der Hochzeitshaftpflicht enthalten.
Haftpflicht · Mietsachschäden
Vater des Bräutigams verstirbt
Der Vater des Bräutigams verstirbt überraschend zwei Wochen vor der Hochzeit. Aus Respekt und Trauer muss die Feier verschoben werden.
Was greift
Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein versichertes Ereignis. Alle angefallenen Stornokosten werden erstattet.
Rücktrittsversicherung · 250 € SB
Gast verletzt sich auf der Tanzfläche
Ein Gast stolpert auf der Tanzfläche über einen locker liegenden Kabelstrang und zieht sich eine Knieverletzung zu. Er fordert Erstattung der Arztkosten und Schmerzengeld.
Was greift
Als Veranstalter haften Sie für Personenschäden, die im Rahmen Ihrer Feier entstehen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Arztkosten, Schmerzengeld und eventuelle Folgekosten.
Haftpflicht · kein Selbstbehalt
Versicherte Ereignisse (Rücktritt)
Was ist versichert?
Die Rücktrittsversicherung greift, wenn die Hochzeit aufgrund eines der folgenden Ereignisse abgesagt oder verschoben werden muss.
Nicht versichert
Was ist ausgeschlossen?
- Veranstaltungen in privaten Räumlichkeiten
- Schäden unter dem Selbstbehalt von 250 €
- Bereits bekannte oder bestehende Erkrankungen
- Stornierungen ohne versicherten Grund (z. B. Meinungsverschiedenheiten)
- Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse
Wichtiger Hinweis
Die Rücktrittsversicherung gilt für Feieranlässe außerhalb privater Räumlichkeiten. Ein Selbstbehalt von 250 € je Versicherungsfall ist zu berücksichtigen. Die Versicherung ist auch für andere Feierlichkeiten wie Geburtstage, Taufen und Konfirmationen abschließbar.
Hochzeiten sind nicht allein absicherbar
Auch für folgende Feierlichkeiten schließen wir Versicherungsschutz ab:
In 5 Schritten
So sichern Sie Ihre Hochzeit ab.
Bedarf klären
Rücktrittsversicherung für Stornokosten, Haftpflicht für Schäden an Dritten. Wir beraten Sie, welche Kombination zu Ihrer Situation passt.
Angebot anfragen
Kontaktieren Sie uns mit Datum, geplanter Gästezahl und Gesamtbudget der Hochzeit. Wir berechnen Ihren Beitrag.
Police erhalten
Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Versicherungsunterlagen per E-Mail. Deckung beginnt zum vereinbarten Datum.
Heiraten
Feiern Sie sorglos. Ihre Hochzeit ist gegen unerwartete Absagen und gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.
Schaden? Wir sind da.
Im Schadensfall melden Sie sich bei uns. Wir begleiten Sie durch die gesamte Schadenregulierung, von der ersten Meldung bis zur Abwicklung.
Planen Sie in Ruhe – wir sichern ab.
Kontaktieren Sie uns mit Datum, Gästezahl und Budget. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot — schnell und unkompliziert.
FAQ
Häufige Fragen.
Alles Wichtige rund um Hochzeitsrücktrittsversicherung und Hochzeitshaftpflicht.
Versicherungsbedingungen & Dokumente
Alle relevanten Bedingungen für Hochzeitsrücktrittsversicherung und Haftpflicht.