Veranstaltungs-ausfallversicherung
Sichern Sie sich gegen finanzielle Verluste bei Absage, Abbruch oder Verlegung Ihrer Veranstaltung ab
Umfassender Schutz für Ihre Veranstaltung
Ein Schaden kündigt sich nicht an. Mit einer Veranstaltungsausfallversicherung machen Sie die finanziellen Folgen einer Absage, eines Abbruchs oder einer notwendigen Änderung Ihrer Veranstaltung kalkulierbar.
Wir bieten Ihnen drei Deckungsformen (A, B und C) sowie zusätzliche Bausteine, die Sie nach Ihrem individuellen Bedarf kombinieren können. Die Versicherungssumme sollte dabei die gesamten Produktionskosten plus eventuell kalkulierten Gewinn umfassen.
Die Prämie beginnt bei 0,7% der Versicherungssumme, mit einer einmaligen Mindestprämie von 500,- € netto pro Antrag (unabhängig von der Anzahl der gewählten Versicherungsformen). Für Veranstaltungen mit einer Produktionssumme über 500.000,- € erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Versicherungsformen im Überblick
Grunddeckung – Form A
Bei der Form A werden Schäden versichert, die durch Ausfall, Abbruch oder Änderung der Durchführung entstehen. Das schadenverursachende Ereignis muss nachweislich außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen. Optional können politische Risiken wie Streik, Unruhen oder Terror eingeschlossen werden.
Personenausfall – Form B
Ergänzend zur Form A werden Schäden versichert, die durch unvorhergesehenen Ausfall von im Versicherungsschein namentlich genannten Personen entstehen (z.B. durch Krankheit, Unfall oder Tod). Ideal für Veranstaltungen mit wichtigen Schlüsselpersonen.
Wetterrisiken – Form C
Diese Form sichert Sie zusätzlich zur Form A gegen katastrophenartige Witterungseinflüsse ab, die eine Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer oder des Publikums darstellen und zur behördlich angeordneten Absage führen können.
Ausfallversicherung im Detail
Häufige Schadensfälle
Diese Situationen können zum Ausfall Ihrer Veranstaltung führen und sind durch unsere Versicherung abgedeckt:
- Stromausfall am Veranstaltungsort verhindert die Durchführung
- Verkehrschaos verhindert rechtzeitiges Erscheinen von Künstlern oder wichtigen Dienstleistern
- Behördlich erteilte Genehmigungen werden kurzfristig zurückgezogen
- Ausfall wichtiger Dienstleister ohne Ersatzmöglichkeit (z.B. Bühnenverleiher)
- Krankheit von Hauptakteuren (z.B. Künstler oder Hauptredner)
- Behördliche oder politische Entscheidungen machen die Durchführung unmöglich
- Extremwetterereignisse gefährden die Sicherheit
- Unbespielbarkeit der Location durch technische Defekte
- Feuer oder andere Elementarschäden am Veranstaltungsort
Wetterrisiken im Detail
Mit Form C und dem Baustein "Unbespielbarkeit" sind Sie bei folgenden Wetterrisiken geschützt:
- Windstärke ab 8 Beaufort (mind. 62 km/h)
- Hagel mit mindestens 5mm Durchmesser
- Starkregen mit Überflutung (mind. 1/3 der Fläche, 2cm Wasserstand)
- Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte durch Witterung
- Verzögerter oder unmöglicher Aufbau durch Extremwetter
- Behördliche Absage wegen Gefährdung von Leib und Leben
Wichtige Hinweise
Die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme (Produktionskosten plus eventuell kalkulierter Gewinn) und den gewählten Bausteinen. Sie beginnt bei 0,7% der Versicherungssumme.
Für Versicherungssummen über 500.000 € erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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Tipp für regelmäßige Veranstalter
Wenn Sie häufiger Veranstaltungen organisieren, kann sich eine Jahrespolice für Sie rechnen. Diese deckt alle Ihre Veranstaltungen innerhalb eines Jahres ab und ist oft günstiger als mehrere Einzelversicherungen.
Sprechen Sie uns an - wir finden die optimale Lösung für Ihren Bedarf
Dokumente & Bedingungen
VAV Form A, Bedingungen 2008
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Ausfallversicherung Form A
VAV Form B, Bedingungen 2008
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Ausfallversicherung Form B
Produktinformation
Detaillierte Produktinformationen zur Veranstaltungsausfallversicherung
Adverse Weather Klausel
Klausel zu Wetterrisiken bei Veranstaltungen
Pietät
Klausel bei pietätsbedingter Absage der Veranstaltung, z.B. durch Staatstrauer
Unbespielbarkeit der Veranstaltungsstätte
Klausel zur Form A für die Unbespielbarkeit des Veranstaltungsorts
Politische Gefahren und Terror
Klausel zur Form A für die Mitversicherung von politischen Gefahren und Terror
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