Hochzeitsrücktritts- versicherung.

Alles ist gebucht — Location, Catering, Musik, Fotograf. Was passiert, wenn die Hochzeit kurzfristig abgesagt werden muss? Wir erstatten die Stornokosten bei versicherten Ereignissen.

Stornokosten erstattet
250 € Selbstbehalt
Krankheit, Unfall, Todesfall
Persönliche Beratung

Versicherte Ereignisse

Wann greift die Rücktrittsversicherung?

Die Versicherung erstattet Stornokosten, wenn die Hochzeit aufgrund eines der folgenden unerwarteten Ereignisse abgesagt oder verschoben werden muss.

Schwere Erkrankung

Unerwartete schwere Erkrankung einer versicherten Person oder die Verschlechterung einer bestehenden schweren Erkrankung.

Todesfall / Unfall

Todesfall oder schwere Unfallverletzung einer versicherten Person, die die Teilnahme unmöglich macht.

Schwangerschaft

Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen, die eine Teilnahme an der Feier unmöglich machen.

Medizinische Sonderfälle

Bruch von Prothesen, Lockerung von Gelenken, Impfunverträglichkeit sowie Organspende oder -empfang.

Erheblicher Sachschaden

Erheblicher Schaden am Eigentum einer versicherten Person ab einem Schadenswert von 2.500 €.

Gerichtliche Ladung

Unerwartete gerichtliche Ladung, die eine Anwesenheitspflicht zum Zeitpunkt der Feier begründet.

Aus der Praxis

Drei Szenarien – was wäre ohne Versicherung?

Unerwartete Ereignisse treffen meist kurz vor der Hochzeit ein — wenn bereits alles gebucht und bezahlt ist. Diese Beispiele zeigen, was auf dem Spiel steht.

Bräutigam erkrankt schwer

Zehn Tage vor der Hochzeit erleidet der Bräutigam einen schweren Herzinfarkt und muss ins Krankenhaus. Die Feier ist nicht durchführbar.

Was greift

Schwere Erkrankung ist ein versichertes Ereignis. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten für Location, Catering, Fotograf und Musik.

Stornokostenz. B. 12.000 € Stornokosten
Erstattungabzgl. 250 € Selbstbehalt

Elternhaus der Braut brennt

Sechs Wochen vor der Hochzeit brennt das Elternhaus der Braut ab. Die gesamte Familie ist damit beschäftigt, sich um das Haus zu kümmern. Eine Feier kommt für die Familie nicht in Betracht.

Was greift

Erheblicher Sachschaden am Eigentum (ab 2.500 €) ist versichert. Die Stornokosten werden erstattet.

Stornokostenz. B. 8.500 € Stornokosten
Erstattungabzgl. 250 € Selbstbehalt

Großmutter der Braut verstirbt

Drei Wochen vor der Hochzeit verstirbt die Großmutter der Braut. Aus Trauer und familiärer Rücksicht wird die Hochzeit auf ein Jahr verschoben.

Was greift

Todesfall einer nahen Person ist versichert. Alle bereits gebuchten Stornokosten werden übernommen.

Stornokostenz. B. 6.200 € Stornokosten
Erstattungabzgl. 250 € Selbstbehalt

Deckungsumfang

Was ist versichert?

Unerwartete schwere Erkrankung einer versicherten Person
Verschlechterung einer bestehenden schweren Erkrankung
Todesfall oder schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
Bruch von Prothesen und Lockerung von Gelenken
Impfunverträglichkeit
Organspende oder -empfang
Erheblicher Schaden am Eigentum (ab 2.500 €)
Unerwartete gerichtliche Ladung

Ausgeschlossen

Was ist nicht versichert?

  • Hochzeiten in privaten Räumlichkeiten (z. B. im eigenen Garten)
  • Schäden unter dem Selbstbehalt von 250 €
  • Bereits bekannte oder vor Vertragsabschluss bestehende Erkrankungen
  • Stornierungen ohne versicherten Grund (z. B. Beziehungsende, Meinungsverschiedenheiten)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse
  • Nichterscheinen von Dienstleistern ohne versicherten Grund auf Ihrer Seite

Konditionen auf einen Blick

  • Gilt nur für Feiern außerhalb privater Räumlichkeiten
  • Selbstbehalt: 250 € je Versicherungsfall
  • Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • Abschluss möglichst früh vor der Veranstaltung
  • Auch für andere Feierlichkeiten abschließbar

Rücktritt oder Haftpflicht – was brauche ich?

Die Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Ihre Hochzeit abgesagt werden muss. Die Haftpflicht schützt Sie, wenn durch die Feier Dritte zu Schaden kommen. Für einen vollständigen Schutz empfehlen wir beide Bausteine.

Rücktrittsversicherung

Schützt Ihre Investitionen: Stornokosten bei Absage durch Krankheit, Unfall, Todesfall oder Sachschaden.

Hochzeitshaftpflicht

Schützt Dritte: Wenn Gäste verletzt werden, die Location beschädigt wird oder Dienstleister Schäden verursachen.

In 4 Schritten

So einfach sichern Sie Ihre Hochzeit ab.

1

Früh abschließen

Schließen Sie die Versicherung möglichst frühzeitig ab, idealerweise direkt nach der Buchung der Location.

2

Angebot anfragen

Teilen Sie uns Hochzeitsdatum, geplante Gästezahl und das Gesamtbudget Ihrer Feier mit.

3

Police erhalten

Sie erhalten Ihre Police per E-Mail. Die Deckung beginnt ab dem vereinbarten Datum.

4

Schaden melden

Falls ein versichertes Ereignis eintritt: Schaden bei uns melden. Wir begleiten Sie durch die Abwicklung.

Hochzeitsrücktrittsversicherung

Stornokosten abgesichert – für den Fall der Fälle.

Teilen Sie uns Datum, Gästezahl und Budget mit. Wir berechnen Ihren Beitrag und erstellen ein individuelles Angebot.

FAQ

Häufige Fragen.

Alles zur Hochzeitsrücktrittsversicherung – Deckung, Selbstbehalt und Abschluss.

Hinweis zu Versicherungsbedingungen

Die konkreten Versicherungsbedingungen, der genaue Leistungsumfang und die Versicherungssummen ergeben sich aus Ihrem individuellen Versicherungsschein und den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Wir stellen Ihnen die vollständigen Unterlagen nach dem Abschluss zur Verfügung.

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